Warenbewertung und Zoll: Was tun bei falsch berechneten Warenwerten?
Warenwert falsch ermittelt und dem Zoll gegenüber falsch angegeben. Welche Konsequenzen drohen und wie sollte man handeln?
Konsequenzen bei falsch berechnetem Warenwert:
Wenn der Warenwert falsch berechnet wurde und es zu einer zu niedrigen Abgabenfestsetzung geführt hat, drohen unterschiedliche Probleme:
▶ Einfuhr-Umsatzsteuer: Diese ist in der Regel kein großes Problem, da sie ohnehin als Vorsteuer gezogen werden kann, wenn man als Unternehmer die Ware einführt.
▶ Sonstige Einfuhrabgaben: Insbesondere Einfuhrabgaben und Strafzölle, wie wir sie momentan bei vielen Waren aus China (z.B. Stahlprodukte) sehen, können problematisch werden. Eine zu niedrige Festsetzung kann im schlimmsten Fall mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung verbunden werden.
Was tun?
1) Beratung einholen:
Lassen Sie sich möglichst schnell beraten, welche Schritte angezeigt sind.
2) Optionen prüfen:
– Nacherklärung: Eine Berichtigung, die jedoch nur zeitlich beschränkt möglich ist.
– Nichts tun: In manchen Fällen könnte es auch eine Option sein, nichts zu unternehmen. Allerdings in der Regel nicht, wenn tatsächlich zu wenig Abgaben gezahlt wurden und dies erkannt wurde.
– Selbstanzeige: Insbesondere bei hohen Werten kann eine offene oder sogar verdeckte strafbefreiende Selbstanzeige sinnvoll sein.
Ein proaktives Handeln und eine fundierte Beratung können helfen, schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.
Wenden Sie sich bei Fragen im Zollrecht gerne an mich. Hier finden Sie die Kontaktdaten.



