#15 Warenwert falsch ermittelt. Wie mit dem Zoll umgehen?

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Warenbewertung und Zoll: Was tun bei falsch berechneten Warenwerten?

Warenwert falsch ermittelt und dem Zoll gegenüber falsch angegeben. Welche Konsequenzen drohen und wie sollte man handeln?

Konsequenzen bei falsch berechnetem Warenwert:

Wenn der Warenwert falsch berechnet wurde und es zu einer zu niedrigen Abgabenfestsetzung geführt hat, drohen unterschiedliche Probleme:

▶ Einfuhr-Umsatzsteuer: Diese ist in der Regel kein großes Problem, da sie ohnehin als Vorsteuer gezogen werden kann, wenn man als Unternehmer die Ware einführt.

▶ Sonstige Einfuhrabgaben: Insbesondere Einfuhrabgaben und Strafzölle, wie wir sie momentan bei vielen Waren aus China (z.B. Stahlprodukte) sehen, können problematisch werden. Eine zu niedrige Festsetzung kann im schlimmsten Fall mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung verbunden werden.

Was tun?

1) Beratung einholen:

Lassen Sie sich möglichst schnell beraten, welche Schritte angezeigt sind.

2) Optionen prüfen:

– Nacherklärung: Eine Berichtigung, die jedoch nur zeitlich beschränkt möglich ist.

– Nichts tun: In manchen Fällen könnte es auch eine Option sein, nichts zu unternehmen. Allerdings in der Regel nicht, wenn tatsächlich zu wenig Abgaben gezahlt wurden und dies erkannt wurde.

– Selbstanzeige: Insbesondere bei hohen Werten kann eine offene oder sogar verdeckte strafbefreiende Selbstanzeige sinnvoll sein.

Ein proaktives Handeln und eine fundierte Beratung können helfen, schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.

Wenden Sie sich bei Fragen im Zollrecht gerne an mich. Hier finden Sie die Kontaktdaten.

Also ich werde häufig gefragt bei der Warenbewertung, was passiert, wenn der Warenwert falsch ermittelt wurde, also falsch berechnet wurde und man das gegenüber dem Zoll auch falsch angegeben hat. Welche Konsequenzen drohen und wie man dann handeln sollte. Also wenn der Warenwert falsch berechnet wurde und es zu einer zu niedrigen Abgaben-Festsetzung geführt hat,
also die Einfuhr-Umsatzsteuer ist in der Regel kein Problem, wenn man als Unternehmer Ware einführt, weil die Einfuhr-Umsatzsteuer ja zugleich als Vorsteuer gezogen werden kann. Aber die sonstigen Einfuhr-Abgaben, insbesondere etwaige Strafzölle, wie wir das momentan auch in vielen Bereichen haben, bei Ware, die aus China kommt, Stahl zum Beispiel und Stahlprodukte, aber das ist nicht nur darauf beschränkt, dann kann es zu einer zu niedrigen Festsetzung führen und im schlimmsten Fall wird das dann mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung dann verbunden.

Man sollte sich dann möglichst schnell tatsächlich beraten lassen, welche Tätigkeit hier angezeigt ist. Es gibt mehrere Optionen. Es gibt die sogenannte Nacherklärung, also eine Berichtigung, die aber zeitlich beschränkt nur möglich ist. Es gibt in manchen Fällen sicherlich auch die Option, einfach nichts zu machen.

Und die dritte Option, insbesondere wenn es um hohe Werte geht, kann auch eine offene oder eine verdeckte strafbefreiende Selbstanzeige sein.