Haben Sie sich je gefragt, ob das Finanzamt Daten von PayPal erhält?
Aktuell ein heiß diskutiertes Thema!
Kürzlich kamen Informationen auf, dass die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Auskunftsersuchen an PayPal richtet.
Der Grund?
Informationen über in Deutschland ansässige Nutzer.
Warum diese Ersuche?
Es ist kein neues Phänomen. In der Vergangenheit haben solche Ersuche bereits bei Plattformen wie AirBnB und Kryptobörsen für Aufsehen gesorgt.
Die Absicht ist klar:
Das Finanzamt sucht nach möglichen Steuerquellen und versucht Personen aufzuspüren, die etwa gewerblich tätig sind oder Mieteinkünfte haben, aber diese nicht dem Finanzamt gemeldet haben.
💡 Das wohl bekannteste Beispiel ist eBay.
Die Plattform wird überwacht. Sobald gewisse Grenzen überschritten werden, meldet es sich
„Hey, wir haben gesehen, Sie handeln regelmäßig – wurden alle Einkünfte korrekt gemeldet?“
Das Dilemma?
Wenn das Finanzamt einmal anklopft, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige oft nicht mehr möglich.
Mein Rat an Sie:
Wenn Sie feststellen, dass nicht alles korrekt gemeldet wurde, handeln Sie proaktiv. Vor allem jetzt, wo das Risiko besteht, dass PayPal-Daten geteilt werden.
Es ist dringend ratsam, einen Experten für Steuerstrafrecht zu konsultieren, um die Optionen einer Selbstanzeige zu prüfen.
So schnell wie möglich!



