#4 Bekommt das Finanzamt Daten von PayPal?

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Shownotes

Haben Sie sich je gefragt, ob das Finanzamt Daten von PayPal erhält?

Aktuell ein heiß diskutiertes Thema!

Kürzlich kamen Informationen auf, dass die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Auskunftsersuchen an PayPal richtet.

Der Grund?

Informationen über in Deutschland ansässige Nutzer.

Warum diese Ersuche?

Es ist kein neues Phänomen. In der Vergangenheit haben solche Ersuche bereits bei Plattformen wie AirBnB und Kryptobörsen für Aufsehen gesorgt.

Die Absicht ist klar:

Das Finanzamt sucht nach möglichen Steuerquellen und versucht Personen aufzuspüren, die etwa gewerblich tätig sind oder Mieteinkünfte haben, aber diese nicht dem Finanzamt gemeldet haben.

💡 Das wohl bekannteste Beispiel ist eBay.

Die Plattform wird überwacht. Sobald gewisse Grenzen überschritten werden, meldet es sich

„Hey, wir haben gesehen, Sie handeln regelmäßig – wurden alle Einkünfte korrekt gemeldet?“

Das Dilemma?

Wenn das Finanzamt einmal anklopft, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige oft nicht mehr möglich.

Mein Rat an Sie:

Wenn Sie feststellen, dass nicht alles korrekt gemeldet wurde, handeln Sie proaktiv. Vor allem jetzt, wo das Risiko besteht, dass PayPal-Daten geteilt werden.

Es ist dringend ratsam, einen Experten für Steuerstrafrecht zu konsultieren, um die Optionen einer Selbstanzeige zu prüfen.

So schnell wie möglich!

Ich werde auch häufig gefragt, ob das Finanzamt Daten von PayPal bekommt. Das ist tatsächlich jetzt hochaktuell, weil uns Informationen erreicht haben und teilweise auch im Internet verbreitet werden, dass die Oberfinanzdirektion aus Nordrhein-Westfalen wohl ein Auskunftsersuchen an PayPal gestellt hat, um Informationen über die in Deutschland ansässigen Nutzer zu bekommen.

Ja, was ist das, warum tun die das? Ist das neu? Nein, das ist nichts Neues. Zumindest Auskunftsersuchen sind gang und gäbe, haben in letzter Zeit Furore gemacht, wenn es um AirBnB ging oder um Crypto Börsen. Das ist ein Instrument, dass das Finanzamt hat, also diese Auskunft zu ersuchen, um Steuerquellen aufzudecken, um ja Personen zu finden. Ich sag es mal ganz salopp, um Personen zu finden, die entweder gewerblich tätig sind oder Mieteinkünfte haben, dies aber gegenüber dem deutschen Finanzamt nicht angegeben haben.

Das älteste mir bekannte Beispiel ist eigentlich Ebay. Das Finanzamt, das sollte eigentlich schon jedem bekannt sein, das Finanzamt überwacht auf eine gewisse Art und Weise Ebay und schaut, wer dort so handelt und wenn das eine gewisse Grenze überschritten hat, meldet sich das Finanzamt dann und sagt "Hey, wir wissen, dass du regelmäßig da Handel treibst, hast du aber deine Einkünfte insoweit nicht in voller Höhe angegeben oder gar nicht angegeben. Äußere dich mal jetzt, bitte". Das Problem ist: Wenn sich schon das Finanzamt meldet, ist in der Regel eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich. Das heißt, wir befinden uns dann ganz normal im Bereich der klassischen Strafverteidigung.

Wenn man aber vorab feststellt: Oh, ich habe da vielleicht nicht alles angegeben oder nicht in der richtigen Höhe, gibt es einfach viel mehr Handlungsoptionen. Es gibt dann auch tatsächlich die strafbefreiende Selbstanzeige, die man individuell prüfen müsste, ob sie dann noch möglich ist. Aber man sollte dann sich proaktiv melden. Und gerade bei PayPal besteht jetzt nun das Risiko, dass die Daten weitergegeben werden. Daher sollte jetzt noch geprüft werden mit einem Experten für Steuerstrafrecht, ob eine Selbstanzeige sinnvoll ist, möglich ist und welche Handlungsoptionen bestehen.

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