#6 Cannabis-Social-Clubs – Risiken und Kontrollen

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Shownotes

Cannabis-Social-Clubs:

Welche Risiken gibt es? Wie werden die Clubs kontrolliert? An wen muss man sich wenden?

Vorweg:

Der Gesetzesentwurf ist noch nicht verabschiedet. Es gibt noch keine zuständigen Behörden.

Aber was bereits klar ist:

Die Anbauvereinigungen sollen als eingetragene Vereine organisiert werden.

Das birgt gewisse Risiken.

Es besteht die Gefahr, dass man die gesetzliche Situation verkennt, man Fehler begeht und nicht die notwendigen Strukturen schafft.

Jedenfalls nicht so, wie es sich der Gesetzgeber gedacht hat.

Beispielsweise könnten vorbestrafte Personen als Vorstand ernannt werden. Das wäre in der Form nicht erlaubt.

🚨 Wichtig:

Der vorgesehene Verein muss NICHT gemeinnützig sein – ein häufiges Missverständnis.

Allerdings wird er ähnlich wie ein gemeinnütziger Verein behandelt.

Keine Ausschüttungen an Mitglieder und das Vereinsvermögen soll erhalten bleiben – es geht um gemeinschaftlichen Anbau und Nutzung, nicht um individuellen Profit.

Menschen sollen sich zusammentun, gemeinsam anbauen und den Ertrag (nicht finanziell) nur an Vereinsmitglieder (und nur Erwachsene) abgeben.

Jetzt ist der Zeitpunkt, sich vorzubereiten und die strukturellen Voraussetzungen zu schaffen, damit der Club in Übereinstimmung mit dem zukünftigen Gesetz steht.

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Im Zusammenhang mit der Beratung von Cannabis-Social-Clubs werde ich häufig gefragt, welche Risiken, häufigen Probleme bestehen, wie die Clubs kontrolliert werden, an wen man sich wenden muss. Insoweit ist derzeit zu sagen, dass der Gesetzesentwurf noch ja noch nicht verabschiedet wurde.

Das heißt, es gibt noch keine zuständigen Behörden, die dann zuständig sein werden. Man kann aber jetzt schon sagen, dass wenn es so kommt, dass diese Vereinigungen, Anbauvereinigungen, Cannabis-Social-Clubs als Vereine, als eingetragene Vereine organisiert werden sollen. Dann besteht einfach das Risiko, dass man die gesetzliche Situation verkennt, dass man Fehler begeht, dass man die Strukturen nicht so schafft, wie sie sich der Gesetzgeber gedacht hat, dass man vielleicht in den Vorstand Personen reinbekommt, die vorbestraft sind und deswegen auch nicht Teil des Vorstands sein dürfen.

Und insoweit muss man darauf achten, dass man mit dem Gesetz, das kommen wird, im Einklang sich befindet, weil schon in dem Gesetzesentwurf diverse Strafvorschriften und Bußgeldvorschriften enthalten sind, die Verstöße dann ahnden würden. Häufige Probleme sind, dass man sich bezüglich der Struktur uneinig ist, hierzu kann man sagen, dass es nach der Gesetzeskonzeption ein ganz normaler Verein sein soll, der nicht gemeinnützig ist.

Also das werde ich auch häufig gefragt, das ist ein Missverständnis. Also der Verein soll nicht gemeinnützig sein oder beziehungsweise, muss nicht gemeinnützig sein. Er wird aber so ähnlich behandelt wie ein gemeinnütziger Verein, dahingehend, dass keine Ausschüttungen an die Mitglieder möglich sein sollen. Das heißt, es soll sich niemand an dem Verein dergestalt bereichern, dass man sagt okay, ich gründe einen Verein, ich baue an und werde damit reich, sondern das Vereinsvermögen soll immer erhalten bleiben und dazu genutzt werden, um dann neue Pflanzen zu kaufen oder die Ausstattung zu verbessern und es soll nicht möglich sein, auch höhere Gehälter auszuzahlen.

Also die Idee ist, dass sich einfach Menschen zusammentun, um gemeinsam anzubauen und gemeinsam dann ja das Angebaute abzugeben, aber nur an Vereinsmitglieder natürlich dann auch nur an Erwachsene und die Hürden oder die Herausforderung besteht jetzt, diese Vereinigung so zu gründen, die Voraussetzungen, die strukturellen Voraussetzungen so zu schaffen, dass sie der Gesetzeslage oder der der neuen Gesetzeslage entsprechen werden, damit dann auch der Genehmigung nichts im Wege steht.

Vorherige Folge
#5 Cannabis-Social-Clubs: rechtlichen Voraussetzungen zur Gründung
Nächste Folge
#7 Häufigere Kontrollen nach Zollproblemen?

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Lars-Olaf Leskovar
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