#10 Bauabzugssteuer nicht bezahlt: Welche Konsequenzen drohen?

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Shownotes

Bauabzugssteuer nicht bezahlt?

Hier sind die Folgen und Handlungsoptionen!

Oft ist es ein unbeabsichtigtes Versehen, wenn die Bauabzugssteuer nicht bezahlt wurde.

Manchmal auch durch den Steuerberater, der bei der laufenden Buchhaltung und Jahresabschlüssen die Notwendigkeit übersehen hat.

Achtung: Die Bauabzugssteuer ist eine ganz normale Steuer.

Wird diese nicht abgeführt – hierbei handelt es sich um 15% der Rechnungssumme des Leistenden an das Finanzamt – droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Vor allem gegen die Geschäftsführung.

Bei hohen Auftragsvolumina bewegen wir uns hier rasch in den sechsstelligen Bereich, was zu gravierenden strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.

Bis hin zu Freiheitsstrafen!

Wie sollten Sie reagieren?

In erster Linie schnell! Bestenfalls bevor das Finanzamt Wind davon bekommt.

Lassen Sie sich über eine Nacherklärung oder eine strafbefreiende Selbstanzeige beraten.

Koordinieren Sie mit Ihrem Geschäftspartner und prüfen Sie Verjährungsfristen und andere Steuerangelegenheiten, um korrekt gegenüber dem Finanzamt und Ihrem Geschäftspartner zu agieren.

Zu den möglichen Konsequenzen zählen:

  • Nachzahlungen
  • Hinterziehungszinsen
  • Säumniszuschläge
  • Ein Steuerstrafverfahren, das jedoch mit dem richtigen Ansatz bekämpft werden kann.

Mein Rat: Seien Sie schneller als das Finanzamt!

Ein proaktives Vorgehen kann hier den Unterschied machen.

Aber nie ohne kompetente anwaltliche Unterstützung!

Melden Sie sich gerne bei Fragen oder für eine Ersteinschätzung.

Ich werde häufig gefragt, was passiert, wenn man die Bauabzugssteuer nicht zahlt oder wenn sie nicht gezahlt wurde, weil häufig ist es ein Versehen, dass man übersah, dass man Bauabzugssteuer hätte zahlen müssen. Nicht selten ist es ein Versehen des Steuerberaters, der einfach die laufende Buchhaltung macht, der die Jahresabschlüsse macht, der aber einfach übersieht, dass die konkrete Tätigkeit, mit der man, mit der sein Mandant zu tun hat, die Bauabzugssteuer auslöst, und dann fällt es meistens relativ spät auf, also nachdem schon jahrelang ja Bautätigkeiten entweder eingekauft wurden oder erbracht wurden und dann stellt sich die Frage: Was macht man denn jetzt? Tatsächlich muss man hier aufpassen, dass die Bauabzugssteuer ganz normal eine Steuer ist. Das heißt wenn die nicht abgeführt wird von dem Leistungsempfänger, also der Leistungsempfänger, musste ja 15 % der Rechnungssumme des Leistenden abführen an das Finanzamt und wenn er das nicht tut droht tatsächlich ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen die Verantwortlichen des Unternehmens. In erster Linie auch die Geschäftsführungsebene und dadurch, dass es bei der Bauabzugssteuer um hohe Beträge geht, also 15 % vom Auftragsvolumen, ist ja schon in aller Regel mindestens sechsstellig, wenn nicht sogar mehr.

Dadurch ist man schon in einem Bereich der Steuerhinterziehung, dies Freiheitsstrafen zur Folge haben kann. Deswegen muss man hier sofort reagieren, am besten, bevor das Finanzamt selbst das merkt. Dann kann man diskutieren, ob man eine Nacherklärung abgibt oder eine strafbefreiende Selbstanzeige.

Insoweit sollte man dann auch mit dem Geschäftspartner koordiniert vorgehen und schauen, dass man auch nicht auf dem Schaden sitzen bleibt, weil eigentlich hätten die 15 % vom Rechnungsbetrag abgezogen werden müssen. Hier gibt es dann auch andere Verjährungsfristen als in den Steuerangelegenheiten, das heißt, man muss es sich ganzheitlich angucken,
dass man richtig gegenüber dem Finanzamt agiert und dann auch richtig gegenüber dem Geschäftspartner, um ihn nicht zu verprellen. Wenn man die Bauabzugssteuern nicht zahlt, muss man dann mit der Nachzahlung rechnen, mit Hinterziehungszinsen, eventuell mit Säumniszuschlägen und in aller Regel leider auch mit einem Steuerstrafverfahren, aber das sich relativ gut zumindest meiner Erfahrung nach bekämpfen lässt und insbesondere dann, wenn man schneller ist als das Finanzamt.

Vorherige Folge
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Lars-Olaf Leskovar
Rechtsanwalt, Steuerberater | Partner
Uwe Müller
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht | Partner
Bartosz Dzionsko
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht | Partner