Bauabzugssteuer nicht bezahlt?
Hier sind die Folgen und Handlungsoptionen!
Oft ist es ein unbeabsichtigtes Versehen, wenn die Bauabzugssteuer nicht bezahlt wurde.
Manchmal auch durch den Steuerberater, der bei der laufenden Buchhaltung und Jahresabschlüssen die Notwendigkeit übersehen hat.
Achtung: Die Bauabzugssteuer ist eine ganz normale Steuer.
Wird diese nicht abgeführt – hierbei handelt es sich um 15% der Rechnungssumme des Leistenden an das Finanzamt – droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Vor allem gegen die Geschäftsführung.
Bei hohen Auftragsvolumina bewegen wir uns hier rasch in den sechsstelligen Bereich, was zu gravierenden strafrechtlichen Konsequenzen führen kann.
Bis hin zu Freiheitsstrafen!
Wie sollten Sie reagieren?
In erster Linie schnell! Bestenfalls bevor das Finanzamt Wind davon bekommt.
Lassen Sie sich über eine Nacherklärung oder eine strafbefreiende Selbstanzeige beraten.
Koordinieren Sie mit Ihrem Geschäftspartner und prüfen Sie Verjährungsfristen und andere Steuerangelegenheiten, um korrekt gegenüber dem Finanzamt und Ihrem Geschäftspartner zu agieren.
Zu den möglichen Konsequenzen zählen:
- Nachzahlungen
- Hinterziehungszinsen
- Säumniszuschläge
- Ein Steuerstrafverfahren, das jedoch mit dem richtigen Ansatz bekämpft werden kann.
Mein Rat: Seien Sie schneller als das Finanzamt!
Ein proaktives Vorgehen kann hier den Unterschied machen.
Aber nie ohne kompetente anwaltliche Unterstützung!
Melden Sie sich gerne bei Fragen oder für eine Ersteinschätzung.