#11 Worauf ist bei der Bauabzugssteuer zu achten?

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Shownotes

5 wesentliche Punkte, auf die Sie beim Thema “Bauabzugssteuer” achten sollten:

1) Rechtzeitige und korrekte Abführung:

Stellen Sie sicher, dass die Bauabzugssteuer in der richtigen Höhe und fristgerecht an das zuständige Finanzamt überwiesen wird.

Klingt logisch, ist aber in der Praxis einer der häufigsten Fehler.

2) Transparente Kommunikation:

Informieren Sie Ihren Geschäftspartner darüber, warum nicht der volle Rechnungsbetrag ausgezahlt wird.

Eine offene Kommunikation ist hier entscheidend.

3) Informationsblatt für Geschäftspartner:

Besonders bei ausländischen Unternehmen ist es hilfreich, ein Informationsblatt bereitzustellen.

Dieses sollte erklären, was die Bauabzugssteuer ist, wie sie funktioniert und wie sie erstattet werden kann.

4) Steuerpflicht prüfen:

Für ausländische Unternehmen ist es wichtig zu prüfen, ob eine beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland besteht.

Achten Sie auf Faktoren wie die Dauer der Baustelle in Deutschland und ob dadurch eine Betriebsstätte begründet wird.

5) Regelmäßige Überprüfung:

Bauunternehmen sollten ihre Vorgehensweise regelmäßig überprüfen lassen. Gesetzliche Änderungen können Einfluss auf die Bauabzugssteuer haben.

Was früher korrekt war, könnte heute nicht mehr zutreffend sein.

Fazit:

Vorsorge ist besser als Nachsorge. Achten Sie darauf, dass Sie alle Aspekte der Bauabzugssteuer im Blick haben, bevor das Finanzamt auf Sie zukommt.

Eine regelmäßige Überprüfung durch einen Experten kann Sie vor unangenehmen Überraschungen schützen.

Ich werde häufiger gefragt, worauf bei der Bauabzugssteuer zu achten ist. Bei der Bauabzugssteuer ist darauf zu achten, dass sie überhaupt abgeführt wird.

Also wenn man Leistungsempfänger ist und die Steuer abzuführen hat, sollte die Steuer rechtzeitig in der richtigen Höhe an das richtige Finanzamt abgeführt werden. Der Geschäftspartner, für den diese Steuer eigentlich abgeführt wird, ist darüber zu informieren, ihm ist dann auch eine Bestätigung auszustellen, weshalb nicht der volle Rechnungsbetrag bezahlt wurde.

Manchmal macht es auch Sinn, gerade wenn man länger mit den Geschäftspartnern zusammenarbeiten möchte, eine Information zu übermitteln, wie sie sich diese Steuer zurückholen können, weil die ausländischen Unternehmen häufig gar nicht dieses Wissen haben, dass sie sich diese Steuer zurückholen können. Oftmals, so meine Erfahrung, gehen sie davon aus, dass es eine Steuer ist, die in Deutschland gezahlt wird und einfach weg ist.

Wir machen das häufig so für unsere Mandanten, dass also wenn wir die deutsche Seite vertreten, die Leistungsempfängerseite, dass wir dann ein Informationsblatt bereitstellen, das dann den Geschäftspartnern zur Verfügung gestellt wird mit den Basic-Informationen was die Bauabzugssteuer ist, wie sie funktioniert, wie man sich das Geld zurückholt, an wen man sich da zu wenden hat. Das ist rechtlich nicht vorgeschrieben, unseres Erachtens hilft es aber unseren Mandanten, um die Geschäftsbeziehung aufrechtzuerhalten und keine Missstimmung entstehen zu lassen.

Wenn wir wiederum die ausländische Seite vertreten, dann ist darauf zu achten, ob nicht eine beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland begründet wurde, ob der Geschäftsführer vielleicht sich in Deutschland aufgehalten hat, von hier aus Geschäftsentscheidungen getroffen hat, was zu einer Geschäftsführerbetriebsstätte führen könnte.

Man muss auch darauf achten, zum Beispiel, wie lang die Baustellen tatsächlich in Deutschland waren. Es gibt da auch unterschiedliche Regelungen, zum Beispiel nach rein deutschem Recht wird eine Betriebsstätte begründet, wenn eine Baustelle länger als sechs Monate war. Nach diversen Doppelbesteuerungsabkommen ist das sogar teilweise länger; neun Monate, teilweise 12 Monate. Das muss man beachten, am besten vorab, damit es gar nicht zu Problemen kommt.

Wenn dieser Zeitraum überschritten wurde, dann entsteht eine partielle Steuerpflicht, die sogar zu einem vollständigen Ausschluss des Erhalts der abgeführten Bauabzugssteuer führen könnte. Also da gibt es diverse Aspekte, die es zu beachten gibt, sowohl auf der Leistungsempfänger- als auch auf leistenden Seite und man sollte darauf am besten vorab achten, bevor sich das Finanzamt meldet und bevor man schon mit den Arbeiten begonnen hat. Wenn man aber schon begonnen hat, sollte man zumindest regelmäßig überprüfen lassen, ob das, was man tut, auch die Anmeldungen, die man vornimmt, der aktuellen Rechtslage entsprechen. Nicht selten haben wir es gesehen, dass Bauunternehmer ganz am Anfang das haben prüfen lassen, was auch absolut richtig ist, dann aber über Jahrzehnte teilweise einfach fortgeführt haben und sich die Rechtslage insoweit geändert hat und dann einfach ab einem gewissen Zeitpunkt

entweder die Höhe nicht mehr korrekt war, die Anmeldungen nicht korrekt waren oder dass bestimmte Tätigkeiten, die vorher nicht als Bauleistung galten jetzt auf einmal als Bauleistung galten. Von daher sollte man das regelmäßig von einem Experten überprüfen lassen.

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