#12 Der häufigste Fehler beim Thema Bauabzugssteuer

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Der häufigste Fehler beim Thema Bauabzugssteuer?

Es wird schlichtweg übersehen, dass sie existiert!

Klingt skurril, begegnet mir in der Praxis aber häufig bei der Zusammenarbeit mit neuen Mandanten.

Viele Bauunternehmen, selbst gut beraten durch ihre Steuerberater, übersehen oft, dass diese Steuer anfällt.

Die Wurzel des Problems:

Die Bauabzugssteuer entsteht leiser und unscheinbarer, als man denkt. Oft liegt der Fehler nicht in der Absicht, sondern in der Unkenntnis.

Selbst versierte Steuerberater haben diese Steuer nicht immer auf dem Radar, was zu kostspieligen Überraschungen führen kann.

Was passiert in der Praxis?

Unternehmen leiten alle Rechnungen an ihren Steuerberater weiter, erwarten eine korrekte Buchführung und Jahresabschlüsse.

Doch dann die böse Überraschung: Es zeigt sich, dass für bestimmte Eingangsrechnungen Bauabzugssteuer hätte abgeführt werden müssen.

Ist diese Chance erst einmal verpasst, steht man vor einem Dilemma: Das Finanzamt fordert seinen Anteil, während gleichzeitig Geschäftspartner entweder nicht mehr greifbar oder nicht zur Rückzahlung bereit sind.

Die Folgen?

Nicht selten mündet dies in Streitigkeiten und finanziellen Schäden.

Mein Rat:

Prüfen Sie regelmäßig, welche Ihrer Leistungen tatsächlich unter die Bauabzugssteuer fallen.

Die Rechtslage ändert sich, und was heute gilt, muss nicht unbedingt morgen noch Bestand haben.

Wie oft sollten Sie dies prüfen?

Mindestens alle zwei Jahre, idealerweise jährlich. Warten Sie nicht fünf oder gar zehn Jahre!

Bei Fehlern in der Vergangenheit drohen sonst hohe Nachzahlungen. Bedenken Sie auch die Verjährungsfristen, falls Sie Ansprüche gegenüber Geschäftspartnern geltend machen müssen.

Kurz: Seien Sie proaktiv, bleiben Sie informiert und handeln Sie vorausschauend.

Die Bauabzugssteuer mag ein kleines Detail in der großen Welt des Bauwesens sein, kann aber erhebliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben.

Häufig werde ich auch gefragt, welche Fehler viele Bauunternehmen in Bezug auf die Bauabzugssteuer machen. Also aus meiner Erfahrung ist der häufigste Fehler, dass einfach übersehen wird, dass die Bauabzugssteuer entsteht. Das beruht zum einen auf nicht richtiger Beratung, zum anderen auch aus ersehen.

Steuerberater, die häufig involviert sind, also gerade, wenn es um mittelständische oder größere Unternehmen geht, die haben ja immer einen Steuerberater, das ist ja auch gut so, das empfehle ich auch immer.

Wir beobachten aber dennoch, dass nicht jeder Steuerberater hinsichtlich der Bauabzugssteuer fit ist und das auf dem Schirm hat, dass diese entsteht und da passieren diese Fehler, weil wenn dann einfach das Unternehmen sich auf den Steuerberater verlässt, sämtliche Eingangs- / Ausgangsrechnungen ihm übermittelt und er dann daraus die Buchhaltung macht und die Jahresabschlüsse ist dann häufig die Überraschung groß, wenn sich herausstellt, oh für die Rechnung, für die Eingangsrechnung wäre eigentlich Bauabzugssteuer an das Finanzamt abzuführen gewesen, und der Rechnungsbetrag entsprechend zu kürzen beziehungsweise die Auszahlung an den Geschäftspartner wäre zu kürzen. Dann stellt man fest, dass ist nicht geschehen. Das Finanzamt will dann die Steuer trotzdem haben und dann, ja der Geschäftspartner, den hat man nicht mehr als Geschäftspartner oder er will das Geld nicht zurückzahlen oder er kann das Geld nicht mehr zurückzahlen und dann kommt es zum zu Schäden und zu Streitigkeiten.

Das heißt, man sollte diese Fehler am besten von vornherein vermeiden, indem man von vornherein prüfen lässt, welche Leistungen sind denn tatsächlich Bauleistungen im Sinne der Bauabzugssteuer? Auch da gibt es regelmäßig Änderungen auch in der Rechtsprechung.

Also das sollte man aber auf jeden Fall prüfen lassen. Man sollte auf jeden Fall die Handlungsoption besprechen, sollte besprechen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um das Risiko zu minimieren und auf jeden Fall sollte man dann auch regelmäßig überprüfen lassen, ob das, was man dann geprüft hat, noch gilt. Das heißt nicht, dass man das jetzt monatlich machen sollte, das wäre natürlich übertrieben, aber man sollte jetzt nicht zehn Jahre oder fünf Jahre sogar abwarten, bis man wieder so eine Prüfung vornimmt, weil dann einfach wenn

im schlimmsten Fall in der Vergangenheit fünf Jahre abgelaufen sind und es wurde falsch gemacht, droht eine entsprechend hohe Nachzahlung und die regelmäßige Verjährungsfrist zumindest in zivilrechtlicher Natur, um dann vielleicht Geld von seinem Geschäftspartner sich zurückzuholen, sind drei Jahre.

Also ich würde sagen, einmal jährlich wäre es optimal, das prüfen zu lassen. Man sollte es aber zumindest alle zwei Jahre prüfen lassen, um da auch nicht mit der Verjährung Probleme zu bekommen, weil man muss ja auch berücksichtigen, wenn man sogar feststellt, es ist zu einem Fehler gekommen, muss man dann ja auch Zeit haben, um die Ansprüche durchzusetzen beziehungsweise mit seinem Geschäftspartner zu verhandeln.

Vorherige Folge
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