Wenn Sie Dual-Use-Güter exportieren möchten, brauchen Sie eine Genehmigung von der BAFA, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Häufig herrscht Unsicherheit darüber, ob ein Gut als Dual-Use-Gut eingestuft wird, besonders bei den unbenannten Dual-Use-Gütern.
Was kann man in solchen Fällen tun?
👉 Es ist gängige Praxis, sich eine sogenannte Null-Bescheinigung von der BAFA einzuholen.
Was bedeutet das?
Man holt sich vorsorglich eine Genehmigung ein, eine Ausfuhrgenehmigung, obwohl es eigentlich nicht erforderlich wäre.
☝ Dadurch ist man auf der sicheren Seite und vermeidet Probleme mit der Ausfuhr im Hinblick auf das Außenwirtschaftsrecht.
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