#17 Export von Dual-Use-Gütern – welche Genehmigungen oder Lizenzen benötige ich?

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Spotify for Podcasters (früher anchor.fm). Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen '
'
alternative Podcast-Player

Shownotes

Wenn Sie Dual-Use-Güter exportieren möchten, brauchen Sie eine Genehmigung von der BAFA, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Häufig herrscht Unsicherheit darüber, ob ein Gut als Dual-Use-Gut eingestuft wird, besonders bei den unbenannten Dual-Use-Gütern.

Was kann man in solchen Fällen tun?

👉 Es ist gängige Praxis, sich eine sogenannte Null-Bescheinigung von der BAFA einzuholen.

Was bedeutet das?

Man holt sich vorsorglich eine Genehmigung ein, eine Ausfuhrgenehmigung, obwohl es eigentlich nicht erforderlich wäre.

☝ Dadurch ist man auf der sicheren Seite und vermeidet Probleme mit der Ausfuhr im Hinblick auf das Außenwirtschaftsrecht.

Haben Sie Fragen zu Dual-Use-Gütern oder brauchen Sie Unterstützung bei der Antragstellung? Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.

Ich werde auch gefragt, immer wieder, welche Genehmigungen oder Lizenzen man benötigt, um Dual-Use-Güter zu exportieren. Man braucht, wenn man Dual-Use-Güter exportieren will, eine Genehmigung von der BAFA, also vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und nicht selten, es ist sogar gängige Praxis, wenn man sich unsicher ist, ob ein Gut, ein Dual-Use-Gut ist, also insbesondere bei den unbenannten Dual-Use-Gütern, sich eine sogenannte Null-Bescheinigung von der BAFA zu holen.

Das heißt, man holt sich vorsorglich eine Genehmigung, eine Ausfuhrgenehmigung, obwohl es eigentlich nicht erforderlich wäre, dann ist man auf der sicheren Seite, dass kein Problem mit der Ausfuhr besteht hinsichtlich jetzt des Außenwirtschaftsrechts.