Dual-Use-Güter versehentlich ohne Genehmigung exportiert.
👉 Was tun?
Es kommt tatsächlich darauf an, ob dies wirklich versehentlich war oder nicht.
☝ In der Praxis wird der Vorsatz relativ schnell – ich würde sogar sagen, vorschnell – von den Behörden angenommen.
Das führt zu der unangenehmen Situation, sich gegen einen strafrechtlichen Vorwurf verteidigen zu müssen und als Verteidigungsstrategie nur zu haben: „Es war ein Versehen.“
Wie geht man am besten vor?
👉 Falls so etwas passiert, sollte man sich möglichst schnell fachlich beraten lassen.
Dabei sollte geprüft werden:
– Handelt es sich tatsächlich um ein Dual-Use-Gut?
– Kann man nachträglich eine Bestätigung vom Empfänger erhalten, dass das Dual-Use-Gut nicht militärisch oder problematisch nach der Dual-Use-Verordnung verwendet wurde?
Unter Umständen kann es sinnvoll sein, sich proaktiv bei der Behörde zu melden und eine Selbstanzeige zu erstatten.
⚠️ Aber Achtung: Das sollte nur nach guter vorheriger Beratung stattfinden! Denn im schlimmsten Fall könnte man Beweise gegen sich selbst auf dem Silbertablett präsentieren.



