#18 Export von Dual-Use-Gütern ohne Genehmigung – rechtliche Folgen

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Spotify for Podcasters (früher anchor.fm). Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen '
'
alternative Podcast-Player

Shownotes

Dual-Use-Güter versehentlich ohne Genehmigung exportiert.

👉 Was tun?

Es kommt tatsächlich darauf an, ob dies wirklich versehentlich war oder nicht.

☝ In der Praxis wird der Vorsatz relativ schnell – ich würde sogar sagen, vorschnell – von den Behörden angenommen.

Das führt zu der unangenehmen Situation, sich gegen einen strafrechtlichen Vorwurf verteidigen zu müssen und als Verteidigungsstrategie nur zu haben: „Es war ein Versehen.“

Wie geht man am besten vor?

👉 Falls so etwas passiert, sollte man sich möglichst schnell fachlich beraten lassen.

Dabei sollte geprüft werden:

– Handelt es sich tatsächlich um ein Dual-Use-Gut?

– Kann man nachträglich eine Bestätigung vom Empfänger erhalten, dass das Dual-Use-Gut nicht militärisch oder problematisch nach der Dual-Use-Verordnung verwendet wurde?

Unter Umständen kann es sinnvoll sein, sich proaktiv bei der Behörde zu melden und eine Selbstanzeige zu erstatten.

⚠️ Aber Achtung: Das sollte nur nach guter vorheriger Beratung stattfinden! Denn im schlimmsten Fall könnte man Beweise gegen sich selbst auf dem Silbertablett präsentieren.

Was passiert aber, wenn ich versehentlich Dual-Use-Güter ohne die erforderliche Genehmigung exportiere.

Hier kommt es tatsächlich darauf an, ob das tatsächlich versehentlich war nicht. Hier kommt es tatsächlich zu der Frage, ob das vorsätzlich geschah oder nicht. In der Praxis wird der Vorsatz relativ schnell, ich würde sogar sagen, vorschnell von den Behörden angenommen und es ist dann eine unangenehme Situation, sich gegen einen strafrechtlichen Vorwurf verteidigen zu müssen und eigentlich nur als Verteidigungsstrategie dann zu haben, ja, das war alles nur ein Versehen.

Wenn das tatsächlich mal geschehen sollte, sollte man sich möglichst schnell fachlich beraten lassen, wie mit diesem Fall umzugehen ist, das tatsächlichen ein Dual-Use-Gut ist, ob man noch nachträglich eine Bestätigung zum Beispiel vom Empfänger bekommen kann, dass das Dual-Use-Gut nicht militärisch oder nicht, ich sage jetzt mal, problematisch nach der Dual-Use-Verordnung verwendet wurde. Unter Umständen kann es dann aber auch angezeigt sein, sich proaktiv bei der Behörde zu melden und sich da selbst anzuzeigen, aber das sollte wirklich nur nach guter vorheriger Beratung stattfinden, weil man tatsächlich hier im schlimmsten Fall Beweise gegen sich selbst auf dem Silbertablett präsentieren könnte oder würde.