Cannabis-Social-Clubs:
Was sind die rechtlichen Voraussetzungen zur Gründung?
Aktuell bekommen wir sehr viele Anfragen rund um die Gründung von Cannabis-Social-Clubs.
Derzeit ist noch unklar, was die endgültigen Voraussetzungen sein werden.
Hier aber bereits einige wichtige Punkte aus den aktuellen Gesetzesentwürfen:
1) Rechtsform:
Die Basis bildet die Gründung eines eingetragenen Vereins.
2) Vereinsmitglieder:
Das bedeutet, es werden mindestens 7 Personen benötigt.
3) Vereinsvorstand:
Mindestens eine Person, die nicht vorbestraft ist, muss als Vorstand eingesetzt werden.
(Achtung: Nicht jede Vorstrafe ist relevant! Es gibt spezifische Kataloge, welche Vorstrafen zu einer Nichtgenehmigung führen könnten.)
4) Bauliche Voraussetzungen:
Der Club muss in bestimmten, sicheren Räumlichkeiten anbauen, wobei bestimmte Mindestabstände zu Schulen und Kindertagesstätten einzuhalten sind.
⚠️ Wichtiger Hinweis:
Man kann zwar aktuell den Verein gründen und eintragen lassen, darf aber noch nicht anbauen und verkaufen.
Empfehlung:
Bevor Sie loslegen, sollten die aktuellen Voraussetzungen unbedingt mit einem Anwalt besprochen werden. Ein Cannabis-Social-Club ist nicht wie jeder andere Verein – Fehler können hier dramatische Konsequenzen haben.
Es könnte sein, dass Genehmigungen verweigert oder entzogen werden. Auch Bußgeldvorschriften könnten angewendet werden.
Fazit:
Lassen Sie sich gerade in der Anfangsphase rechtlich von einem Experten begleiten. Ein solides Fundament ist hier essentiell!



