#5 Cannabis-Social-Clubs: rechtlichen Voraussetzungen zur Gründung

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Cannabis-Social-Clubs:

Was sind die rechtlichen Voraussetzungen zur Gründung?

 Aktuell bekommen wir sehr viele Anfragen rund um die Gründung von Cannabis-Social-Clubs.

Derzeit ist noch unklar, was die endgültigen Voraussetzungen sein werden.

Hier aber bereits einige wichtige Punkte aus den aktuellen Gesetzesentwürfen:

1) Rechtsform:

Die Basis bildet die Gründung eines eingetragenen Vereins.

2) Vereinsmitglieder:

Das bedeutet, es werden mindestens 7 Personen benötigt.

3) Vereinsvorstand:

Mindestens eine Person, die nicht vorbestraft ist, muss als Vorstand eingesetzt werden.

(Achtung: Nicht jede Vorstrafe ist relevant! Es gibt spezifische Kataloge, welche Vorstrafen zu einer Nichtgenehmigung führen könnten.)

4) Bauliche Voraussetzungen:

Der Club muss in bestimmten, sicheren Räumlichkeiten anbauen, wobei bestimmte Mindestabstände zu Schulen und Kindertagesstätten einzuhalten sind.

⚠️ Wichtiger Hinweis:

Man kann zwar aktuell den Verein gründen und eintragen lassen, darf aber noch nicht anbauen und verkaufen.

Empfehlung:

Bevor Sie loslegen, sollten die aktuellen Voraussetzungen unbedingt mit einem Anwalt besprochen werden. Ein Cannabis-Social-Club ist nicht wie jeder andere Verein – Fehler können hier dramatische Konsequenzen haben.

Es könnte sein, dass Genehmigungen verweigert oder entzogen werden. Auch Bußgeldvorschriften könnten angewendet werden.

Fazit:

Lassen Sie sich gerade in der Anfangsphase rechtlich von einem Experten begleiten. Ein solides Fundament ist hier essentiell!

 Aktuell bekommen wir sehr viele Anfragen zu Cannabis-Social-Clubs beziehungsweise zu den Anbauvereinigungen, was die rechtlichen Voraussetzungen zur Gründung sind. Insoweit auf Grundlage der aktuellen Gesetzesentwürfe kann man sagen, dass die Voraussetzungen die Gründung eines eingetragenen Vereins sind.

Man braucht also mindestens sieben Vereinsmitglieder. Man braucht dann auch einen Vereinsvorstand, der muss aus mindestens einer Person bestehen. Diese Person darf nicht vorbestraft sein, wobei nicht jede Vorstrafe schädlich ist, sondern es gibt einen Katalog von Vorstrafen, die schädlich sindund die zu einer Nichtgenehmigung der Anbau-Vereinigung führen würden.

Daneben gibt es weitere Voraussetzungen, die eher baulicher Natur sind. Das heißt, dass der Cannabis-Social-Club bestimmte Räumlichkeiten haben muss, in denen angebaut wird. Diese müssen sicher sein. Die dürfen auch eine bestimmte Entfernung zu Schulen oder Kindertagesstätten nicht unterschreiten. Das heißt, es gibt ein paar rechtliche Voraussetzungen dafür.

Man kann derzeit noch nicht sicher sagen, was die endgültigen Voraussetzungen sein werden. Man kann aber schon auf Grundlage der Gesetzesentwürfe mit der Gründung eines solchen Vereins beginnen, den auch eintragen lassen. Was man derzeit aber noch nicht machen darf, ist tatsächlich schon anbauen und verkaufen.

Die aktuellen Voraussetzungen sollten auf jeden Fall mit einem Anwalt besprochen werden, um dort keine Fehler zu machen. Es ist zu erwarten, dass die Behörden ganz genau darauf achten werden, dass sämtliche Voraussetzungen auch tatsächlich erfüllt sind und man sollte sich hier einfach keinen Fehler leisten.

Das ist anders, als wenn man einfach einen, ich sage jetzt mal, normalen Verein gründen würde. Da wärendie Konsequenzen jetzt nicht so dramatisch. Bei einem Cannabis-Social-Club ist aber damit zu rechnen, dass entweder die Genehmigung nicht erteilt wird oder dass sie nachträglich wieder entzogen wird.

Es gibt auch diverse Bußgeldvorschriften, die neu geschaffen werden. Von daher sollte man zumindest am Anfang, die Gründung rechtlich von einem Experten begleiten lassen.

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