#16 Gibt es spezifische Listen oder Kriterien, anhand derer „Dual-Use“ Güter identifiziert werden können?

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Gibt es spezifische Listen oder Kriterien, anhand derer Dual-Use-Güter identifiziert werden können?

👉 Ja, es gibt solche Listen!

Der Anhang 1 zur Dual-Use-Verordnung listet explizit Güter auf, die als Dual-Use-Güter gelten.

👉 Für diese Güter ist immer eine Genehmigung erforderlich.

Doch was ist mit nicht gelisteten Dual-Use-Gütern?

Hier kommt es auf die Zweckbestimmung, das Bestimmungsland und weitere Vorschriften an.

👉 Etwa: Ist der Käufer oder das Bestimmungsland von einem Waffenembargo betroffen? Sind die Güter für militärische Zwecke bestimmt?

Beispiel:

Eine Fertiggarage ist nicht primär für militärische Zwecke gedacht. Wird sie jedoch in Länder wie Russland oder Iran geliefert, könnte sie genutzt werden, um militärische Fahrzeuge unterzustellen.

⚠️ So kann aus der Fertiggarage allein durch das Bestimmungsland ein Dual-Use-Gut werden.

Genauso bei USB-Kabeln:

Diese sind nicht primär für militärische Zwecke gedacht, können aber auch militärisch genutzt werden. Daher kann eigentlich jedes Gut zu einem Dual-Use-Gut werden.

☝️ Deshalb ist es entscheidend, immer die Zweckbestimmung und das Bestimmungsland im Blick zu behalten und sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren.

Eine gründliche Prüfung und korrekte Deklaration können potenzielle rechtliche Probleme vermeiden und die Sicherheit des internationalen Handels gewährleisten.

Ich werde auch häufiger gefragt, gibt es spezifische Listen oder Kriterien, anhand derer Dual-Use-Güter identifiziert werden können? Ja, es gibt sowas. Es gibt den Anhang 1 zur Dual-Use-Verordnung.

Dort sind explizit Güter genannt, die als Dual-Use-Güter zu verstehen sind. Für diese Güter braucht man dann immer eine Genehmigung und dann gibt es nicht gelistete Dual-Use-Güter bei denen kommt es auf die Zweckbestimmung an, auf das Bestimmungsland und auch auf weitere Vorschriften, zum Beispiel ob der Käufer oder das Bestimmungsland mit einem Waffenembargo betroffen ist, ob die Güter bestimmt sind, um in im Militär eingesetzt zu werden.

Einfaches Beispiel diesbezüglich, wenn Sie eine Fertiggarage haben und die Fertiggarage ist nicht primär dazu gedacht, für militärische Zwecke eingesetzt zu werden, wenn man aber diese Fertiggaragen liefert, in bestimmte Länder wie Russland, Iran könnten diese Güter ja verwendet werden, um militärische Fahrzeuge darunter zu stellen und dadurch kann allein aus diesem Bestimmungsland, aus der Garage ein Dual-Use-Gut werden.

Genauso zum Beispiel bei USB-Kabeln, die ja nicht primär für militärische Zwecke gedacht sind, aber sie können auch militärisch genutzt werden. Deswegen kann auch eigentlich, muss man sagen, jedes Gut zu einem Dual-Use-Gut werden.