Gibt es spezifische Listen oder Kriterien, anhand derer Dual-Use-Güter identifiziert werden können?
👉 Ja, es gibt solche Listen!
Der Anhang 1 zur Dual-Use-Verordnung listet explizit Güter auf, die als Dual-Use-Güter gelten.
👉 Für diese Güter ist immer eine Genehmigung erforderlich.
Doch was ist mit nicht gelisteten Dual-Use-Gütern?
Hier kommt es auf die Zweckbestimmung, das Bestimmungsland und weitere Vorschriften an.
👉 Etwa: Ist der Käufer oder das Bestimmungsland von einem Waffenembargo betroffen? Sind die Güter für militärische Zwecke bestimmt?
Beispiel:
Eine Fertiggarage ist nicht primär für militärische Zwecke gedacht. Wird sie jedoch in Länder wie Russland oder Iran geliefert, könnte sie genutzt werden, um militärische Fahrzeuge unterzustellen.
⚠️ So kann aus der Fertiggarage allein durch das Bestimmungsland ein Dual-Use-Gut werden.
Genauso bei USB-Kabeln:
Diese sind nicht primär für militärische Zwecke gedacht, können aber auch militärisch genutzt werden. Daher kann eigentlich jedes Gut zu einem Dual-Use-Gut werden.
☝️ Deshalb ist es entscheidend, immer die Zweckbestimmung und das Bestimmungsland im Blick zu behalten und sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren.
Eine gründliche Prüfung und korrekte Deklaration können potenzielle rechtliche Probleme vermeiden und die Sicherheit des internationalen Handels gewährleisten.



